Das Prinzip ist einfach: Wenn Sie am 31. Dezember des betreffenden Jahres über 65 Jahre alt sind, haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung, die direkt von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Wichtig ist jedoch, dass sich alles auf Ihr Nettoeinkommen bezieht, also den Betrag, der nach Abzug der üblichen Freibeträge vom Finanzamt verbleibt.
Für Alleinstehende gilt der Höchstbetrag, solange das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Liegt es darüber, verringert sich die Ermäßigung schrittweise und entfällt schließlich ganz. Bei Paaren, bei denen beide Partner über 65 Jahre alt sind, werden die Grenzen entsprechend angepasst: Die Ermäßigung erfolgt proportional, sodass beide Partner von einer fairen Berechnung profitieren. Dieses flexible System ermöglicht eine individuelle Anpassung der Ermäßigung, ohne dass zusätzliche Schritte erforderlich sind.
Das Detail, das alles verändert: Manche Einkünfte zählen nicht.
