Viele Rentner glauben, aufgrund ihrer im Laufe der Zeit angesammelten Investitionen oder Vermögenswerte von der Steuerbefreiung ausgeschlossen zu sein. Tatsächlich werden jedoch bestimmte Einkommensarten bei der Berechnung des Gesamtnettoeinkommens nicht berücksichtigt.
Zinsen, die bereits einer bestimmten Steuer unterliegen, oder Gewinne aus Anlagen mit einem festen Steuersatz werden nicht eingerechnet. Daher stellen Haushalte, die dachten, sie lägen über der Freigrenze, letztendlich fest, dass sie voll anspruchsberechtigt sind. Es ist ein bisschen so, als würde man eine vergessene Schublade öffnen und eine Rechnung finden, die einem die Woche erleichtert – eine echte, unerwartete Steuerersparnis.
Wie kann ich meine Berechtigung einfach überprüfen?
