Wechselkennzeichen: Zwei Autos, ein Nummernschild

Das Prinzip: Zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse teilen sich einen gemeinsamen Schild-Teil; nur jenes Auto, das das Hauptschild trägt, darf aktuell am Verkehr teilnehmen. Gleichzeitig fahren ist tabu – andernfalls drohen 50 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Auch das „Ruhen“ auf öffentlichem Grund ist verboten: Das Auto ohne Hauptschild muss auf Privatgelände stehen. Klingt kompliziert? Stimmt. Und ob es sich lohnt, zeigt ein Blick ins Portemonnaie …
