Der mit der Anklage gegen Maduro betraute Richter verfügt über eine lange und unabhängige Vergangenheit – einschließlich früherer Auseinandersetzungen mit der Trump-Regierung.

Die Anklagen gegen Maduro und Flores

Die Bundesstaatsanwaltschaft wirft Nicolás Maduro und Cilia Flores vor, während Maduros Amtszeit einen riesigen internationalen Drogenhandel organisiert und geschützt zu haben, indem sie die staatlichen Institutionen Venezuelas nutzten, um Kokainlieferungen in die Vereinigten Staaten und andere Länder zu erleichtern.

Laut Anklageschrift werden den Angeklagten folgende Straftaten vorgeworfen:

Verschwörung mit ausländischen Drogenkartellen
Bereitstellung materieller Unterstützung für als terroristische Gruppen eingestufte Organisationen
Nutzung staatlicher Ressourcen zum Schutz von Schmuggelrouten
Annahme von Bestechungsgeldern und finanziellen Erträgen aus dem Drogenhandel
Die Anklage argumentiert, dass Maduros Status als ehemaliges Staatsoberhaupt ihn nicht vor strafrechtlicher Verantwortung für Handlungen schützt, die außerhalb legitimer Regierungsfunktionen liegen – eine Behauptung, die von der Verteidigung voraussichtlich heftig bestritten werden wird.

Die Ernennung von Richter Hellerstein zum Leiter dieses Verfahrens gewährleistet, dass jedes Argument an strengen rechtlichen Maßstäben und nicht an politischen Narrativen gemessen wird.

Frühere Spannungen mit dem Trump-Anwaltsteam

Zu den Urteilen von Richter Hellerstein gehören mehrere hochkarätige Entscheidungen, die die von Donald Trump und seinen Anwälten während und nach Trumps Präsidentschaft verfolgten Rechtsstrategien entweder erschwerten oder gänzlich ablehnten.

Eines der bemerkenswertesten Beispiele war der Versuch von Trumps Anwaltsteam, ein bedeutendes Strafverfahren eines Bundesstaates vor ein Bundesgericht zu verlegen. Die Verteidigung argumentierte, dass das fragliche Verhalten mit offiziellen Pflichten des Präsidenten zusammenhänge und daher in die Zuständigkeit des Bundes falle.

Hellerstein wies diese Behauptung zurück.

In einer scharf begründeten Entscheidung kam er zu dem Schluss, dass das beanstandete Verhalten nicht auf verfassungsrechtlich geschützte exekutive Funktionen zurückzuführen sei und daher nicht durch die Berufung auf präsidiale Befugnisse geschützt werden könne. Das Urteil beließ den Fall in der Zuständigkeit des Bundesstaates und signalisierte Hellersteins Weigerung, weitreichende Behauptungen über die Immunität der Exekutive ohne sorgfältige juristische Begründung zu akzeptieren.

Während spätere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs Aspekte der Doktrin der präsidialen Immunität präzisierten, weisen Rechtsanalysten darauf hin, dass Hellersteins Urteil eine umfassendere juristische Philosophie widerspiegelte: Macht muss durch das Gesetz gerechtfertigt sein, nicht durch die Position vermutet werden.