Ein erfahrener Richter mit jahrzehntelanger Erfahrung am Bundesgericht
Richter Alvin K. Hellerstein wurde 1998 nach einer herausragenden Karriere in der Anwaltschaft und im öffentlichen Dienst an das US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York berufen. Im Laufe der Jahre erwarb er sich den Ruf eines akribischen Juristen, der in der Lage ist, Fälle zu bearbeiten, die Strafrecht, verfassungsrechtliche Fragen und internationale Implikationen miteinander verbinden.
Nach seinem Wechsel in den Seniorstatus reduzierte Hellerstein sein formelles Arbeitspensum, führte aber weiterhin den Vorsitz in wichtigen Angelegenheiten – oft solchen von außergewöhnlicher Komplexität oder Sensibilität. In seinem Gerichtssaal wurden Terrorismusprozesse, Rechtsstreitigkeiten im Bereich der nationalen Sicherheit, bedeutende Finanzkriminalitätsfälle und Auseinandersetzungen verhandelt, die den Umfang der präsidialen und exekutiven Befugnisse unmittelbar in Frage stellten.
Rechtswissenschaftler bezeichnen ihn häufig als einen „Richter für Richter“ – er achtet sehr auf den Wortlaut der Gesetze, die Verfahrenssicherungen und die Rechtsprechung, selbst wenn diese Strenge die politischen Ziele auf beiden Seiten des politischen Spektrums behindert.
Dieser Ruf gewinnt nun an Bedeutung, da er einen Fall betreut, der US-amerikanisches Strafrecht, internationale Beziehungen und langjährige Debatten über die Staatenimmunität berührt.
