Das Sammeln von Pfandflaschen ist für viele eine gute und einfache Möglichkeit, nebenbei etwas Geld zu verdienen. In Deutschland, wo Pfand auf nahezu alle Getränkeflaschen und Dosen erhoben wird, haben sich zahlreiche Menschen daran gewöhnt, leere Flaschen in den Pfandautomaten zu werfen und dafür eine kleine Belohnung zu erhalten.
Doch auch wenn diese Praxis unkompliziert erscheint, ist sie nicht ganz ohne rechtliche und steuerliche Aspekte. Besonders für diejenigen, die regelmäßig Pfandflaschen sammeln, gibt es neue Entwicklungen, die zukünftig beachtet werden sollten. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die steuerlichen Regelungen und was Leergutsammler in den kommenden Jahren erwarten können.
Sobald ein Leergutsammler regelmäßig Flaschen sammelt und damit eine Einkommensquelle erzielt, könnte dies als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden. Das bedeutet, dass Einnahmen, die über dem Freibetrag liegen, ab 2025 steuerpflichtig werden können. Wer also regelmäßig größere Mengen an Pfandflaschen abgibt, sollte im Zweifelsfall das Gespräch mit dem Finanzamt suchen.
Für Einmalzahlungen oder kleinere Beträge bleibt das Sammeln jedoch steuerfrei. Wer jedoch von der Pfandrückgabe lebt oder diese Tätigkeit gewerblich betreibt, sollte sich unbedingt über die neuen Steuerregelungen informieren, um unangenehme Nachzahlungen und unerwünschte Steuern zu vermeiden. Es ist ratsam, die Einkünfte regelmäßig zu überprüfen und im Fall von Unsicherheiten professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
