Steuer für Pfandflaschen: Was sich 2025 beim Leergut abgeben ändert

Ab 2025 wird der Grundfreibetrag leicht angehoben, was bedeutet, dass Einkünfte bis zu einer bestimmten Höhe weiterhin steuerfrei bleiben. Leergutsammler, die regelmäßig Pfandflaschen abgeben, können von dieser Erhöhung profitieren, solange ihre Einnahmen unter dem neuen Freibetrag bleiben. Wichtig ist jedoch, dass diese Regelung nur für gewerbliche Einkünfte gilt, die regelmäßig und mit Absicht erzielt werden.

Ein einmaliges Abgeben von Flaschen stellt kein Problem dar, aber wenn eine kontinuierliche Einnahmequelle durch das Sammeln entsteht, müssen die Einkünfte möglicherweise gemeldet werden. Achten Sie daher darauf, wie oft Sie Pfandflaschen abgeben, um sicherzustellen, dass Sie unter dem Freibetrag bleiben und keine steuerlichen Verpflichtungen eingehen.

Nicht jede Einnahme aus dem Sammeln von Pfandflaschen muss versteuert werden. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird. Wer regelmäßig größere Mengen an Flaschen sammelt, etwa als Nebentätigkeit, muss die Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Ein einmaliger Besuch des Automaten nach einer Feier oder das spontane Sammeln von Flaschen bleibt jedoch steuerfrei.

Wichtig ist, dass auch Gelegenheits-Sammler ihre Einnahmen im Auge behalten sollten, insbesondere wenn sie regelmäßig Flaschen abgeben und damit systematisch Geld verdienen. In diesem Fall könnte die Grenze zwischen privatem Sammeln und gewerblichem Handel überschritten werden, was steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.