Ab 2025 wird der Grundfreibetrag für steuerpflichtige Einkünfte leicht steigen und voraussichtlich bei rund 10.000 Euro liegen. Dies bedeutet, dass Einkünfte bis zu dieser Grenze weiterhin steuerfrei bleiben. Für Leergutsammler, die nur gelegentlich Pfandflaschen abgeben, hat diese Anpassung keine Auswirkungen. Wer jedoch regelmäßig größere Mengen an Flaschen sammelt, könnte nun in den Bereich geraten, in dem die Einkünfte steuerpflichtig werden.
Die Anhebung des Freibetrags ist ein Schritt, um kleine Einkommensquellen wie das Sammeln von Pfandflaschen zu fördern, ohne dass sofort eine Steuerpflicht entsteht. Diese Regelung soll es vor allem Gelegenheits-Sammlern ermöglichen, weiterhin steuerfrei zu sammeln, während regelmäßige Sammler ihre Einkünfte künftig genauer überwachen sollten.
Leergutsammler, deren Einnahmen aus dem Pfandsystem steuerpflichtig werden, müssen diese in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Die Angabe erfolgt entweder unter den „sonstigen Einkünften“ oder als gewerbliche Einkünfte, je nachdem, wie regelmäßig das Sammeln der Pfandflaschen erfolgt.
Wer sich unsicher ist, sollte vorab beim Finanzamt oder einem Steuerberater nachfragen, wie die Einkünfte korrekt gemeldet werden. Wichtig ist, dass alle Einnahmen aus dem Pfandsystem sorgfältig dokumentiert und auf Anfrage nachgewiesen werden können. Transparenz ist der Schlüssel, um Problemen mit dem Finanzamt vorzubeugen und mögliche Steuerstrafen zu vermeiden.
