6. Berufstätigkeit und Ruhestand miteinander verbinden.
Sollten Sie später in Rente gehen und von einer höheren Rente (mit Bonus) profitieren oder mit dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand treten und Ihre Rente mit Ihrem Gehalt kombinieren? Rechnen Sie es durch. Die Kombination von Arbeit und Rente kann eine gute Möglichkeit sein, Ihr Einkommen aufzubessern oder sogar neue Rentenansprüche zu generieren. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. „Und vor allem: Vergessen Sie nicht, Ihre zweite Rente zu beantragen, wenn Sie endgültig mit dem Arbeiten aufhören “, betont Julia Sebo!
7. Erwägen Sie eine Hinterbliebenenrente.
„ Vorsicht, nur Verheiratete haben Anspruch darauf … und man muss es beantragen “, betont Fanny Guillou Marre. „ Manche glauben fälschlicherweise, ihr Einkommen schließe sie von der Leistung aus. Das trifft mitunter auf die Grundrente des allgemeinen Systems zu. Für die Zusatzleistungen von Agirc-Arrco gelten jedoch keine Einkommensvoraussetzungen , man darf aber nicht wiederverheiratet sein “, versichert sie, „und auch nicht für Beamte im Ruhestand.“
Beachten Sie Ihr Abreisedatum!
„ Damit Ihr letztes Arbeitsjahr in die Berechnung Ihres Durchschnittsgehalts aus den 25 besten Jahren einfließt, sollten Sie am 1. Januar des Folgejahres ausscheiden “, rät Philippe Bainville. Denn wenn Sie am 1. Dezember ausscheiden, werden die elf Gehaltsmonate nicht angerechnet! Ein weiterer wichtiger Hinweis: Um ein Quartal im Jahr Ihres Ausscheidens anrechnen zu lassen, sollten Sie zum Ende eines Kalenderquartals ausscheiden (z. B. am 1. April für ein Quartal).
