Am Montag, dem 31. März 2025, wurde Marine Le Pen wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu einem fünfjährigen Berufsverbot verurteilt, das sofort in Kraft trat. In einem Live-Interview in den 20-Uhr-Nachrichten von TF1 bestätigte sie, Berufung einzulegen, und sprach von einem „schwarzen Tag“ für das Land.
Sie prangert einen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit an. Am Montag, dem 31. März 2025, wurde Marine Le Pen wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder im Prozess gegen die Europaabgeordneten des Front National (ehemals Rassemblement National) zu einem fünfjährigen Amtsverbot mit sofortiger Wirkung verurteilt . Zusätzlich erhielt sie eine vierjährige Haftstrafe, von der sie zwei Jahre unter Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verbüßen muss, sowie eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Durch dieses Urteil kann die Tochter des verstorbenen Jean-Marie Le Pen bei der nächsten Präsidentschaftswahl 2027 nicht kandidieren. Sie bestätigte jedoch in den 20-Uhr-Nachrichten von TF1, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird.
