Kleine Rente? Die Regierung hat Hilfen angekündigt; hier sind die Bedingungen, um davon zu profitieren.

Angesichts der stetig steigenden Lebenshaltungskosten geraten Rentner mit geringem Einkommen oft in finanzielle Schwierigkeiten. Glücklicherweise hat die Regierung spezielle Unterstützungsmaßnahmen eingerichtet, um ihre finanzielle Belastung zu lindern. Doch welche Leistungen sind das, wer ist anspruchsberechtigt und wie kann man sie beantragen?

Stärkung der Unterstützung für Rentner mit niedrigem Einkommen bis 2025(1/12)
Angesichts der galoppierenden Inflation, die die Kaufkraft von Rentnern schmälert, beschloss die französische Regierung 2025, ihre Unterstützung für Rentner mit geringen Rentenbezügen zu verstärken. Mit einer durchschnittlichen Nettorente von 1.558 € im Monat haben viele Rentner Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und einige erhalten deutlich weniger als diesen Durchschnitt. Um diesem Problem entgegenzuwirken, bietet die Regierung verschiedene Unterstützungsleistungen an, darunter die Solidaritätsbeihilfe für ältere Menschen (ASPA). Diese Beihilfe, früher bekannt als Mindestaltersrente, soll ein Mindesteinkommen für die finanziell schwächsten Rentner garantieren.
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Zulassungskriterien für Aspa (2/12)
Die ASPA (Zusatzleistung für Senioren) wird nicht automatisch ausgezahlt, weshalb die Hälfte der Berechtigten sie nicht erhält. Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen von unter 12.411,36 € bzw. Paare mit einem Jahreseinkommen von unter 19.268,76 €. Zudem muss man mindestens 65 Jahre alt sein, bei Erwerbsunfähigkeit, Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit mindestens 62 Jahre. Die ASPA wird von den Rentenkassen gezahlt und ist auf einen garantierten Mindestbetrag von 1.034,28 € für Alleinstehende begrenzt.
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Bewerbungsprozess für Aspa (3/12)
Um Anspruch auf die Aspa (Zusatzleistung für ältere Menschen) zu haben, müssen Rentner mindestens neun Monate im Jahr in Frankreich wohnen und eine Rente oder Hinterbliebenenrente beziehen. Der Antrag ist bei der französischen Rentenversicherung (Assurance retraite), dem Landwirtschaftlichen Sozialfonds (MSA) oder dem örtlichen Sozialamt (Centre communale d’action sociale) zu stellen. Ein Cerfa-Formular muss ausgefüllt werden; ein Online-Service soll das Verfahren bis Ende des Jahres vereinfachen.
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Weitere Hilfen zur Senkung der Wohnkosten (4/12)
Neben der ASPA (Zusatzleistung für ältere Menschen) gibt es weitere Unterstützungsleistungen für Rentner mit geringen Renten. Die individuelle Wohnbeihilfe (APL) und der Sozialwohnungszuschuss (ALS) helfen, die Miete zu senken. Die Anspruchsberechtigung für diese Leistungen hängt vom Einkommen, der Haushaltszusammensetzung und dem Standort der Immobilie ab. Bewohner von Pflegeheimen (EHPADs) können durch die Sozialhilfe für Unterkunft (ASH) die Wohnkosten teilweise decken.
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Finanzierung von Wohnungsanpassungen mit der APA (5/12)
Rentner, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchten, können die Beihilfe zur persönlichen Selbstständigkeit (Personalized Autonomy Allowance, APA) zur Finanzierung von Umbaumaßnahmen in Anspruch nehmen. Voraussetzung für diese Unterstützung ist jedoch ein Alter über 60 Jahre, ein Verlust der Selbstständigkeit und der Wohnsitz in Frankreich – entweder zu Hause, bei Verwandten oder in einer Seniorenresidenz.
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Bestimmte Hilfsleistungen können nicht kombiniert werden. (6/12)
Es ist wichtig zu beachten, dass manche Leistungen nicht kombinierbar sind. Beispielsweise kann die APA (Personalisierte Autonomiezulage) nicht gleichzeitig mit der einfachen Sozialhilfe für Senioren, Rentenleistungen oder der Behindertenentschädigung (PCH) bezogen werden. Daher ist es wichtig, alle notwendigen Informationen zusammenzutragen, um Fehler zu vermeiden und die erhaltenen Leistungen zu maximieren.
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Die Aspa-Zulage kann mit anderen Leistungen kombiniert werden. (7/12)
Die Aspa kann jedoch mit anderen Leistungen wie dem RSA (Aktives Solidaritätseinkommen), dem Aktivitätsbonus und Wohngeld kombiniert werden. Dadurch können Leistungsempfänger den Aspa-Höchstbetrag überschreiten und ihre finanzielle Situation verbessern. Dennoch muss jede Änderung der finanziellen Verhältnisse der Verwaltung gemeldet werden, um Überzahlungen zu vermeiden.
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Beispiel einer Rentenzulage bei Aspa (8/12)
Beispielsweise kann eine Person mit einer monatlichen Rente von 800 Euro über die ASPAA einen Zuschuss von 234 Euro erhalten und somit den Höchstbetrag von 1.034,28 Euro erreichen. Diese Summe deckt die Differenz zwischen der bezogenen Rente und der staatlich garantierten Mindestrente ab.
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Vereinfachung des Aspa-Antragsverfahrens (9/12)
Das Antragsverfahren für die ASPA (Zusatzleistung für ältere Menschen) wird durch die bevorstehende Einführung eines Online-Services vereinfacht, auch wenn es derzeit noch teilweise manuell abläuft. Dies dürfte es vielen Rentnern erleichtern, die bisher zögern, die notwendigen Schritte für den Bezug dieser Leistung einzuleiten.
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Die entscheidende Bedeutung der Unterstützung für Rentner (10/12)
Die Bedeutung dieser Hilfe darf nicht unterschätzt werden, da sie für viele Rentner, die unterhalb der Armutsgrenze leben, eine Überlebenshilfe darstellt. Diese Programme gewährleisten ein Mindestmaß an Würde und Komfort für diejenigen, die ihr Leben lang gearbeitet haben.
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Die Verbreitung von Informationen über Hilfsleistungen ist notwendig. (11/12)
Informationen über diese Leistungen sind jedoch oft unbekannt, sodass viele Berechtigte sie nicht in Anspruch nehmen können. Daher ist es unerlässlich, diese Informationen umfassend zu verbreiten, damit jeder anspruchsberechtigte Rentner davon profitieren kann.
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Schlussfolgerung zur Bedeutung der Entwicklungshilfe im Jahr 2025 (12/12)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Fördermaßnahmen für kleine Renten im Jahr 2025 entscheidend dazu beitragen, dass Rentner mit niedrigem Einkommen die steigenden Lebenshaltungskosten bewältigen können. Indem sie die Anspruchsvoraussetzungen kennen und die notwendigen Schritte unternehmen, können Rentner ihre Lebensqualität deutlich verbessern.