Leidet der Angeklagte am Münchhausen-Stellvertretersyndrom?
Psychiatrische Gutachten schlossen zwar jegliche psychische Auffälligkeiten bei Maylis D. aus, Experten vermuteten jedoch mütterliche Überbehütung, übermäßige Medikamentengabe und sogar unzulässigen Einfluss auf ihre beiden Töchter sowie ein mögliches Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom, eine seltene Störung, die durch die Vortäuschung oder Herbeiführung einer Krankheit gekennzeichnet ist. Laut dem Untersuchungsrichter übte die Angeklagte tatsächlich „chemische Unterwerfung“ ihrer ältesten Tochter sowie ihrer jüngeren Tochter aus, die verstarb. Die Mutter steht außerdem im Verdacht, aus ihrer Gefängniszelle heraus versucht zu haben, die Ermordung ihres ehemaligen Partners und Vaters ihrer Kinder, Yannick R., zu inszenieren. Maylis D. hat die gegen sie erhobenen Vorwürfe seit Beginn des Verfahrens zurückgewiesen.
