Der Fall Nahel(1/10)

Der Polizist beteuert, in Notwehr gehandelt zu haben.(2/10)

Zahlreiche Unruhen in Frankreich (3/10)

Ein Prozess für den Polizisten (4/10)
Am Dienstag, dem 4. März 2025, gab es eine neue Wendung in dem Fall. Die Staatsanwaltschaft Nanterre beantragte ein Mordverfahren gegen den Polizisten, der Nahel im Jahr 2023 erschossen hatte. Wie geht es nun weiter?

Schuldig des Mordes? (5/10)
In diesem Prozess sind zwei Anklagepunkte möglich. Zum einen Mord, was bedeutet, dass der Täter die Tötung des Opfers beabsichtigte. Zum anderen aber auch vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge ohne Tötungsabsicht. Dieser Unterschied liegt im Geisteszustand des Täters.

Die Richter werden die Beweise prüfen. (6/10)
Zur Unterscheidung stützen sich die Richter dann auf materielle Elemente wie die Umstände der Tatbegehung, die Art der Gewalt (mit oder ohne Waffe), die betroffenen Körperbereiche (lebenswichtige oder nicht lebenswichtige) usw. Florian M.s Aussagen in seiner abschließenden Anklageschrift überzeugten die Staatsanwaltschaft nicht.

Der Polizist kannte die Konsequenzen seines Schusses. (7/10)
Es wird festgestellt, dass der Polizist „nicht zögerte, eine Waffe einzusetzen, deren gefährliche, ja sogar tödliche Reichweite ihm voll bewusst war“, und dies „aus nächster Nähe “. Weiter heißt es, dass „ein Schuss durch die Windschutzscheibe zwangsläufig die lebenswichtigen Körperteile des Opfers freilegte, sodass der Polizist durch das Abfeuern dieses Schusses nicht unwissend gewesen sein konnte, dass er Nahel dem Tod aussetzte . “

Ungerechtfertigtes Verhalten (8/10)
Er merkte außerdem an: „Wenn Florian M.s einziges Ziel darin bestanden hätte, den Fahrer am Neustart des Motors zu hindern, hätte er auf die Motorhaube oder die Reifen des Fahrzeugs schießen können .“ Die Staatsanwaltschaft räumte jedoch Nahels „besonders gefährliches Verhalten“ während der vorangegangenen Verfolgungsjagd ein.

Schlechtes Urteilsvermögen (9/10)
Er fügt jedoch hinzu: „Zum genauen Zeitpunkt des Geschehens, als sein Fahrzeug im Verkehrsfluss feststeckte und er selbst beim Versuch, wieder anzufahren, stellte er offenbar keine unmittelbare Gefahr für das Leben von Florian M. oder dessen Kollegen dar . “

Der Polizist könnte ins Gefängnis kommen. (10/10)
Darüber hinaus konnte Florian M. zum Zeitpunkt des Schusses die weitere Flugbahn des Fahrzeugs nicht vorhersehen, ungeachtet der vorangegangenen Fahrt, die ihn möglicherweise zu der Annahme veranlasste, dass Nahel einen Unfall verursachen würde . Daher kann sich der Polizeibeamte nicht auf Notwehr berufen. Florian M. drohen bis zu 20 Jahre Haft.

